Verwaltungsgerichtshof
19.10.1993
93/04/0176
GRS wie 81/04/0191 E 2. Juli 1982 RS 2
Paragraph 32, Absatz eins, Litera a, BAG stellt ausschließlich die Unterlassung der rechtzeitigen - d.i. jedenfalls binnen drei Wochen nach Beginn des Lehrverhältnisses - Anmeldung eines Lehrvertrages unter Strafsanktion, was für den Tatzeitpunkt von Relevanz ist; eine darüber hinaus fortdauernde Nichtanmeldung des Lehrvertrages zur Eintragung fällt nicht unter die Strafsanktion des Paragraph 32, Absatz eins, Litera a, BAG.