Verwaltungsgerichtshof
20.09.1994
93/04/0095
GRS wie 89/18/0033 E 22. März 1989 RS 1
Es besteht keine Gesetzesbestimmung dahin, dass der Partei vor Erlassung eines Berichtigungsbescheides Parteiengehör gewährt werden müsse, handelt es sich doch bei der Frage der Voraussetzungen einer Berichtigung in der Regel um bloße Rechtsfragen.