Verwaltungsgerichtshof
22.02.1994
93/04/0064
GRS wie VwGH E 1993/05/19 92/09/0331 3
Der Umstand, daß der Zustellempfänger wegen Abwesenheit von der Abgabestelle von einem Zustellvorgang nicht rechtzeitig Kenntnis erlangen konnte, ist von der Behörde von Amts wegen zu prüfen (Hinweis E 18.12.1984, 84/05/0175).