Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1994

Geschäftszahl

93/04/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0203 E 12. April 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Auch im Verwaltungsstrafverfahren ist ein Erkundungsbeweis unzulässig.