Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1995

Geschäftszahl

93/03/0132

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/16 92/02/0209 2

Stammrechtssatz

Nach dem eindeutigen Wortlaut des Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO rechtfertigt seit dem Inkrafttreten der 14ten StVO-Novelle der bloße Umstand, daß an dem Kraftfahrzeug keine Kennzeichentafeln angebracht sind, bereits seine Entfernung.