Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1994

Geschäftszahl

93/02/0312

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/27 90/10/0215 6

Stammrechtssatz

Aus Paragraph 13, a AVG 1950 läßt sich auch nicht die Verpflichtung der Behörde ableiten, den Beschuldigten (mag er auch im Verfahren nicht vertreten sein) zur Stellung von geeigneten Beweisanträgen anzuleiten

(Hinweis E 18.10.1989, 89/02/0087).