Verwaltungsgerichtshof
21.10.1993
93/02/0220
GRS wie VwGH E 1993/10/13 93/02/0104 2
Strafbar nach Paragraph 31, Absatz 2, ASchG ist - neben dem Arbeitgeber - auch ein etwaiger Bevollmächtigter des Arbeitgebers. Als solcher kann dabei auch ein mit der nötigen Vollmacht ausgestatteter Arbeitnehmer auftreten.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 21.10.1993 93/02/0209
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/02/0221
93/02/0222
93/02/0223
93/02/0224