Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Geschäftszahl

93/02/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/13 93/02/0104 2

Stammrechtssatz

Strafbar nach Paragraph 31, Absatz 2, ASchG ist - neben dem Arbeitgeber - auch ein etwaiger Bevollmächtigter des Arbeitgebers. Als solcher kann dabei auch ein mit der nötigen Vollmacht ausgestatteter Arbeitnehmer auftreten.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:

am 21.10.1993 93/02/0209

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/02/0221

93/02/0222

93/02/0223

93/02/0224