Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1994

Geschäftszahl

93/02/0194

Rechtssatz

Die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH wird sofort mit Zustandekommen des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses wirksam und ist von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig (Hinweis E 5.6.1984, 84/04/0037,0043, VwSlg 11460 A/1984).