Verwaltungsgerichtshof
04.03.1994
93/02/0194
Die Bestellung des Geschäftsführers einer GmbH wird sofort mit Zustandekommen des entsprechenden Gesellschafterbeschlusses wirksam und ist von der Eintragung im Firmenbuch unabhängig (Hinweis E 5.6.1984, 84/04/0037,0043, VwSlg 11460 A/1984).