Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1995

Geschäftszahl

93/01/0870

Rechtssatz

Die Gefahr einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen ist nicht nur in bezug auf ein Verhalten anzunehmen, das zu einer strafgerichtlichen Verurteilung geführt hat (Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0128).