Eine Schrotflinte stellt eine Waffe iSd § 1 WaffG dar und unterliegt daher dem Gebot des § 6 Abs 1 Z 2 WaffG.Eine Schrotflinte stellt eine Waffe iSd Paragraph eins, WaffG dar und unterliegt daher dem Gebot des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 2, WaffG.