Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1993

Geschäftszahl

93/01/0246

Rechtssatz

Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd Paragraph 11, Absatz eins, WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend.