Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1993

Geschäftszahl

93/01/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/05/28 91/07/0045 3

Stammrechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/01/0233