Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1994

Geschäftszahl

92/18/0521

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 92/18/0482 2

Stammrechtssatz

Beruft sich der Arbeitgeber auf die Verwirklichung eines der im Paragraph 20, AZG normierten Tatbestände, so obliegt es ihm, im Verwaltungsverfahren diesbezüglich konkrete, durch Beweisanbote untermauerte Behauptungen aufzustellen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/18/0522