Verwaltungsgerichtshof
22.10.1992
92/18/0342
GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6
Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501).