Verwaltungsgerichtshof
22.10.1992
92/18/0342
GRS wie 88/08/0123 E 9. Juni 1988 RS 1
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen; die belangte Behörde hat vielmehr das vom Bf behauptete Kontrollsystem auf seine Tauglichkeit zu prüfen.