Verwaltungsgerichtshof
20.07.1992
92/18/0301
GRS wie VwGH B 1992/02/05 88/13/0175 1
Im Zusammenhang mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trifft ein Verschulden des Parteienvertreters die Partei (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, 03te Aufl, 656 f), und zwar auch dann, wenn der Vertreter die Partei nur im Verwaltungsverfahren, nicht aber auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertreten hat (Hinweis B 26.3.1979, 3108/78).