Der Vorwurf der Nichtgewährung der "Ersatzruhe" fällt nicht unter § 6 Abs 1 AZG iVm § 6 Abs 5 AZG, sondern ist dem ARG zu unterstellen.Der Vorwurf der Nichtgewährung der "Ersatzruhe" fällt nicht unter Paragraph 6, Absatz eins, AZG in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz 5, AZG, sondern ist dem ARG zu unterstellen.