Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Geschäftszahl

92/18/0169

Rechtssatz

Der Vorwurf der Nichtgewährung der "Ersatzruhe" fällt nicht unter Paragraph 6, Absatz eins, AZG in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz 5, AZG, sondern ist dem ARG zu unterstellen.