Verwaltungsgerichtshof
24.11.1995
92/17/0234
Die die Liegenschaft betreffenden Abgabenbescheide können den Miteigentümern zu Handen des Verwalters nach Paragraph 17, Absatz 2, WEG wirksam zugestellt werden (Hinweis E 16.3.1992, 90/15/0008). Für die Einräumung des Parteiengehörs bedeutet dies, daß es ausreichend und geboten ist, das Parteiengehör dem Vertreter einzuräumen.