Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1995

Geschäftszahl

92/17/0234

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0149 E 1. Dezember 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Eine an sich unbeschränkte Vollmacht schließt stets die Ermächtigung zur Empfangnahme von Schriftstücken einer Abgabenbehörde mit ein.