Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1993

Geschäftszahl

92/17/0206

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/23 90/17/0004 4

Stammrechtssatz

Der Begriff des "Abstellens" umfaßt sowohl das Halten auch als das Parken.