Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1993

Geschäftszahl

92/17/0141

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0074/49 B 9. Mai 1949 VwSlg 808 A/1949 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht.