Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1994

Geschäftszahl

92/17/0055

Rechtssatz

Unter den gesetzlichen Tatbestand des Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 fällt auch die Darstellung von Handlungsweisen, mit denen ÜBLICHERWEISE die Verletzung oder Tötung von Menschen verbunden ist.