Verwaltungsgerichtshof
15.04.1994
92/17/0055
Unter den gesetzlichen Tatbestand des Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 fällt auch die Darstellung von Handlungsweisen, mit denen ÜBLICHERWEISE die Verletzung oder Tötung von Menschen verbunden ist.