Verwaltungsgerichtshof
29.01.1993
92/17/0042
Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschuld mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung (Hinweis E 21.5.1992, 88/17/0216).