Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1993

Geschäftszahl

92/17/0042

Rechtssatz

Es ist nicht die Schuldlosigkeit des Geschäftführers an den schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der GmbH darzutun, sondern die Gleichbehandlung der Abgabenschuld mit anderen Verbindlichkeiten in bezug auf ihre Bezahlung (Hinweis E 21.5.1992, 88/17/0216).