Verwaltungsgerichtshof
22.02.1995
92/17/0041
GRS wie VwGH E 1994/12/16 92/17/0102 3
Unter Zugrundelegung der Rechtsansicht, daß die Dienstnehmer einer anderen als der antragstellenden Gemeinde zuzurechnen sind, ist der nach Paragraph 29, Absatz eins, erster Satz GewStG gestellte Antrag dieser Gemeinde nicht abzuweisen, sondern der Lohnsummensteuermeßbetrag für diese Gemeinde mit Null festzusetzen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/17/0047 E 22. Februar 1995
92/17/0048 E 22. Februar 1995