Verwaltungsgerichtshof
24.03.1994
92/16/0153
Wird eine Sache dem Zollverfahren entzogen, kommt es auf die Bewirkung der Verkürzung zur Erfüllung dieses Tatbestandes nicht an; daraus kann aber keineswegs geschlossen werden, daß der Schmuggler nicht auch eine Abgabenverkürzung bewirken kann.