Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1994

Geschäftszahl

92/16/0144

Rechtssatz

Es ist nicht rechtswidrig, die Gegenleistung auf der Basis der seinerzeitigen Festpreisvereinbarung als Bemessungsgrundlage heranzuziehen (Hinweis E 17.6.1991, 90/16/0169).