Verwaltungsgerichtshof
28.01.1993
92/16/0120
Für die Entscheidung der Frage, ob ein Grundstück als Bauland anzusehen ist, ist neben seiner Lage und den besonderen Verhältnissen besonderes Gewicht auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten zu legen (Hinweis E 10.9.1970, 842/69).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/16/0121
92/16/0122