Verwaltungsgerichtshof
28.01.1993
92/16/0120
GRS wie VwGH E 1992/12/21 91/16/0125 5
Die Bewertung der Gegenleistung hat grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld zu erfolgen. Entsteht die Steuerschuld nach Paragraph 8, Absatz 2, GrEStG 1987 erst mit dem Eintritt einer Genehmigung, so sind jedoch für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer die Verhältnisse (Steuersatz, Besteuerungsgrundlage) am Tag des Vertragsabschlusses maßgeblich (Hinweis E 1.7.1982, 82/16/0047, VwSlg 5699 F/1982).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/16/0121
92/16/0122