Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1992

Geschäftszahl

92/16/0113

Rechtssatz

War der Bescheid des Finanzamtes an die N & N GmbH gerichtet, so war Herbert N zur Einbringung der Berufung gegen diesen Bescheid nicht legitimiert, sodaß eine Rechtswidrigkeit durch die Zurückweisung der Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz für den VwGH nicht erkennbar ist.