Verwaltungsgerichtshof
17.09.1992
92/16/0113
War der Bescheid des Finanzamtes an die N & N GmbH gerichtet, so war Herbert N zur Einbringung der Berufung gegen diesen Bescheid nicht legitimiert, sodaß eine Rechtswidrigkeit durch die Zurückweisung der Berufung durch die AbgBeh zweiter Instanz für den VwGH nicht erkennbar ist.