Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
92/16/0068
Wird in einem Leasingvertrag bloß eine Option eingeräumt und nicht vereinbart, daß das Leasingobjekt mit der Zahlung der letzten Monatsmiete in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht, so unterliegt dieser Vertrag der Vergebührung gemäß Paragraph 33, TP 5 Absatz eins, GebG (Hinweis Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, 06te Auflage, B römisch eins 4 zu Paragraph 33, TP 5 GebG, Arnold, Gebührensteuerliche und verkehrsteuerliche Probleme des Leasingvertrages, in: Egger-Krejci, Das Leasinggeschäft, 588 f).