Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1992

Geschäftszahl

92/16/0013

Rechtssatz

Bei sukzessiver Erlassung von Abgabenbescheiden an mehrere Gesamtschuldner kann das Leistungsgebot der weiteren Abgabenbescheide vom ersterlassenen Bescheid sehr wohl abweichen. Auch dann, wenn das Finanzamt die Schenkungssteuer gegenüber einem von mehreren Gesamtschuldnern rechtskräftig festgesetzt hat, kann es somit diese Steuer gegenüber einem anderen Gesamtschuldner höher festsetzen.