Verwaltungsgerichtshof
25.02.1993
92/16/0011
GRS wie 88/16/0187 E 23. Februar 1989 RS 3
Nach ständiger Rechtsprechung tritt bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann.
Besprechung in:
AnwBl 9 aus 1993,, S 689 - 690;