Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.1993

Geschäftszahl

92/16/0010

Rechtssatz

Selbst Beträge, die ein veräußernder Unternehmer gemäß Paragraph 12, Absatz 14, UStG 1972 gesondert ausweist, sind ein Teil des Kaufpreises (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0097).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/16/0036