Verwaltungsgerichtshof
03.06.1993
92/16/0010
GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 3
Der Begriff "Bauherr" ist für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer grundsätzlich einheitlich auszulegen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/16/0036