Verwaltungsgerichtshof
25.06.1992
92/16/0002
Ein Arbeitsraum, der sich im Wohnungsverband befindet, muß auf die Wohnnutzfläche angerechnet werden
(Hinweis E 21.11.1985, 83/16/0143; 28.6.1989, 89/16/0095).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/16/0003
Besprechung in:
ÖStZ 1993, 315;