Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1996

Geschäftszahl

92/15/0235

Rechtssatz

In Sicherstellungsverfahren ist nur mehr entscheidend, ob die Abgabenschulden entstanden sind, nicht jedoch aus welchem Titel diese bei Erlassung von Sicherstellungsaufträgen bestanden haben.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/15/0236