Verwaltungsgerichtshof
23.05.1996
92/15/0235
In Sicherstellungsverfahren ist nur mehr entscheidend, ob die Abgabenschulden entstanden sind, nicht jedoch aus welchem Titel diese bei Erlassung von Sicherstellungsaufträgen bestanden haben.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/15/0236