Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1992

Geschäftszahl

92/15/0161

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/17/0020 B 23. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die versäumte Handlung ist SPÄTESTENS gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen.