Verwaltungsgerichtshof
14.09.1992
92/15/0118
Ausf zur Pflicht des Rechtsanwaltes, die Kanzleikraft, die mit der Abfertigung der Verbesserungsschriftsätze betraut war, gesondert darauf hinzuweisen, daß diese dem VwGH jeweils in dreifacher Ausfertigung zu übermitteln sind und Ausf zum Grad des Verschuldens des Rechtsanwaltes bei Unterbleiben dieses Hinweises.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/15/0119
92/15/0220