Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1992

Geschäftszahl

92/15/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1991/05/28 91/07/0045 3

Stammrechtssatz

Schon im Wiedereinsetzungsantrag ist Art und Intensität der vom Parteienvertreter über seine Rechtsanwaltskanzlei ausgeübten Kontrolle darzutun.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/15/0119

92/15/0220