Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Geschäftszahl

92/15/0090

Rechtssatz

Befangenheit liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsansicht eines Organwalters mit der der Partei deckt. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß die Rechtsansicht eines Organwalters im Rechtsmittelweg korrigiert werden muß.

Beachte

Besprechung in AnwBl 11 aus 1992,, S 838-840