Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.1996

Geschäftszahl

92/15/0069

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0156 E 23. April 1985 RS 1

(hier: 26 Jahre)

Stammrechtssatz

Wenn die aufgetretenen Verluste durch Einnahmen aus Vermietung erst nach 27 Jahren gedeckt sein werden, kann nicht mehr davon gesprochen werden, daß "in absehbarer Zeit" die Erzielung positiver Einkünfte möglich ist (Hinweis E 19.10.1983, 83/13/0120).