Verwaltungsgerichtshof
22.02.1993
92/15/0048
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes und damit die Höhe des AfA-Satzes kann regelmäßig nur geschätzt werden, wobei eine solche Schätzung grundsätzlich dem Abgabenpflichtigen obliegt (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0162 und E 13.12.1989, 88/13/0056).