Verwaltungsgerichtshof
24.05.1993
92/15/0037
GRS wie 85/14/0031 E 2. Juli 1985 VwSlg 6018 F/1985 RS 2
Aufzeichnungen aus denen hervorgeht, an welchem Tag zu welchen Tagesstunden der einzelne Arbeitnehmer Überstunden leistete, können durch nachträgliche Zeugenaussagen und Bestätigungen der Arbeitnehmer nicht ersetzt werden (Hinweis E 25.1.1980, 851/78, 14.11.1978, 1930/78; E 26.1.1982, 81/14/0196). Gleiches gilt für eine nachträgliche Rekonstruktion der zeitlichen Lagerung der Überstunden (Hinweis E 26.1.1982, 81/14/0196).