Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1993

Geschäftszahl

92/15/0020

Rechtssatz

Der Anerkennung von im Wege eines Abgabenbescheides der zuständigen Gemeinde vorgeschriebenen Kanaleinmündungsabgaben als Sonderausgaben iSd Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, Litera c, EStG 1988 steht auch der in dieser Rechtsvorschrift zitierte Begriff des "befugten Unternehmers" nicht entgegen. Damit soll durch Ausschluß der Absetzbarkeit bloßer Materialrechnungen sowie der Selbstmontage einerseits Mißbrauch verhindert, andererseits aber auch sichergestellt werden, daß die dem steuerlichen Ziel dienenden Arbeiten unter Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften sachgerecht und fachgerecht durchgeführt werden.