Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1993

Geschäftszahl

92/14/0228

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige den Nachweis der Werbungskosteneigenschaft von Ausgaben (hier: Bewirtungskosten) nur durch ein "allgemein gehaltenes Vorbringen" erbracht hat.