Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.05.1997

Geschäftszahl

92/14/0185

Rechtssatz

Mit einer eine Einkunftsquelle voraussetzenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen kann nicht das Bestehen einer Einkunftsquelle dargetan werden (Hinweis E 27.10.1987, 87/14/0129).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/14/0187