Verwaltungsgerichtshof
21.05.1997
92/14/0185
Mit einer eine Einkunftsquelle voraussetzenden Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen kann nicht das Bestehen einer Einkunftsquelle dargetan werden (Hinweis E 27.10.1987, 87/14/0129).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/14/0187