Verwaltungsgerichtshof
21.05.1997
92/14/0185
Die Beurteilung, ob eine bestimmte Betätigung typischerweise einer privaten Neigung entspricht, hängt wesentlich auch von der Größe des bewirtschafteten Wirtschaftsgutes ab. Im Betrieb einer Kleinlandwirtschaft (hier: 1,8 ha) ist eine solche Betätigung zu sehen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/14/0187