Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1992

Geschäftszahl

92/14/0180

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1220/47 B 19. April 1948 RS 2

Stammrechtssatz

Stellt sich eine behördliche Erledigung ihrem Inhalte nach lediglich als eine Mitteilung dar, dann kommt ihr Bescheidcharakter nicht zu.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

92/14/0181