Verwaltungsgerichtshof
15.12.1992
92/14/0180
GRS wie 1220/47 B 19. April 1948 RS 2
Stellt sich eine behördliche Erledigung ihrem Inhalte nach lediglich als eine Mitteilung dar, dann kommt ihr Bescheidcharakter nicht zu.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/14/0181