Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

92/14/0144

Rechtssatz

Die Höhe der Nachzahlung des tarifmäßigen Honorars des Verfahrenshilferechtsanwaltes ist vom Verwaltungsgerichtshof festzusetzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat für den Fall eines Nachzahlungsbescheides den Rechtsanwalt um Bekanntgabe der tarifmäßigen Entlohnung zu ersuchen.