Verwaltungsgerichtshof
06.10.1992
92/14/0143
Auch eine verfassungskonforme Auslegung läßt es als nicht ausreichend erscheinen, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen im Auftrag der Versicherungsanstalt die Betreuung der Wohnungswerber und die Wohnungsvergabe durchführt, denn die Qualifikation eines "Baubetreuers" vermag die mangelnde Qualifikation eines Bauträgers, in dessen Namen der "Baubetreuer" handelt, nicht zu ersetzen.