Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1992

Geschäftszahl

92/14/0143

Rechtssatz

Auch eine verfassungskonforme Auslegung läßt es als nicht ausreichend erscheinen, wenn ein gemeinnütziges Unternehmen im Auftrag der Versicherungsanstalt die Betreuung der Wohnungswerber und die Wohnungsvergabe durchführt, denn die Qualifikation eines "Baubetreuers" vermag die mangelnde Qualifikation eines Bauträgers, in dessen Namen der "Baubetreuer" handelt, nicht zu ersetzen.